GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AVC STUDIOS allgemeine Geschäftsbedingungen vom 25.10.2011

1.Grundlage dieses Produktionsvertrages sind die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Audiovisions- u. Filmindustrie Österreichs vom 1. Juni 1999.
2. Umfang und Gültigkeit: Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden generell ausgeschlossen. Anbote sind freibleibend.
Bei Rechnungslegung an Dritte haftet der Auftraggeber mit allen Punkten. Dies gilt auch für Folgeaufträge.
3. Leistung und Prüfung: Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, daß die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für den Auftragnehmer angelaufenen Kosten, Honorare und Spesen sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
4. Preise, Spesen und Gebühren: Alle Preise verstehen sich in EURO exkl. Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Sofern nicht ausdrücklich angeführt, ist in den Preisen die Abgeltung etwaiger Musikrechte nicht enthalten. Die Kosten für Spesen, wie Kilometer, Maut, diverse Gebühren, usw. werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei Pauschalaufträgen ist es dem Auftragnehmer möglich, während der Produktion im Sinne eines bestmöglichen Ergebnisses, Änderungen einzelner Kostenpositionen vorzunehmen.
4a. Indexanpassung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit vereinbart.
Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI2004=100) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat der Übergabe und Übernahme (§ 7) errechnete Indexzahl. Danach sind zu jedem 1.Jänner eines jeden Folgejahres die Preise für den Betrieb lt. VPI Erhöhung neu zu berechnen und aliquot der Veränderung für das Folgejahr anzupassen.
Eine Nichtgeltendmachung der Wertsicherungserhöhungen durch AVC STUDIOS bedeutet keinen Verzicht. Ein Verzicht bedürfte zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. AVC STUDIOS ist berechtigt, die sich aus der Indexveränderung ergebenden Beträge auch rückwirkend einzufordern. Sollte vom österreichischen statistischen Zentralamt der vereinbarte Index nicht mehr verlautbart werden, so tritt ein ähnlicher Index an seine Stelle.
5. Liefertermin und Änderungen: Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine zur Erfüllung einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Materialien und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt oder in vollständigem Umfang genehmigt, bauliche Maßnahmen und Energieversorgung entsprechend Vereinbarung verfügbar sind. Durch Nichterfüllung resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Lieferverzögerung und Kostenerhöhung, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Maßnahmen, bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Änderungen, die nach Genehmigung des Drehbuches vom Auftraggeber selbst gewünscht werden, entbinden uns von sämtlichen Kostenvoranschlägen und Terminvereinbarungen. Sich daraus ergebende Mehrkosten und Verzögerungen des Liefertermins gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Zahlung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, 40% des vereinbarten Preises bei Auftragserteilung als Anzahlung zu leisten, weitere 40% entsprechend dem vereinbarten Produktionsraum in gleichen monatlichen Akontozahlungen und die restlichen 20% netto bei Lieferung. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlung bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Liefer- u. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und die Produktion umgehend einzustellen und den Vertrag mit dem Auftraggeber aufzuheben. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Pönale in Höhe der Gesamtproduktionskosten zu bezahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt vor der vollständigen Bezahlung die Ware in welchem Umfang auch immer, zu nutzen, auch dann nicht wenn die Lieferung als Ergänzung, Erweiterung oder Nachlieferung zu einem aktuellen oder vorangegangenen Auftrag anzusehen ist. Kommt der Auftraggeber seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, sind binnen 48 Stunden nach Aufforderung durch den Auftragnehmer sämtliche gelieferten und teilgelieferten Aufträge, Materialien und Waren zu retournieren bzw. hat der Auftragnehmer das uneingeschränkte Recht, diese auf Kosten des Auftraggebers in seine Gewalt zurückzuholen, auch wenn es sich um Teillieferungen zu Lieferungen anderer Lieferanten handelt. Sämtliche Materialien, die AVC STUDIOS zur Produktion übergeben wurden, können in diesem Falle zur Schadensminderung unverzüglich verwertet werden. Sämtliche Urheberrechte, auch von anderen Lieferanten gehen auf AVC STUDIOS über (zB. Bilder, Vorlagen, Texte, etc.) Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet sämtliche Kosten der Geldeintreibung, gleichgültig ob gerichtlich oder außergerichtlich den AVC STUDIOS zu ersetzen.
7. Urheberrecht, Werknutzungsrecht: AVC STUDIOS werden die zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig behandeln. Sie übernehmen jedoch keinerlei Haftung für etwaige Schäden. Alle unter Mitarbeit der AVC STUDIOS entstandenen Projekte dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen der Vereinbarung verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Verwendung und Weiterverarbeitung ist ausschließlich AVC STUDIOS vorbehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Vertragsbestimmung ein Pönale in Höhe der Gesamtproduktionskosten pro Verstoß zu bezahlen. Jeder Schaden, der dieses Pönale übersteigt, ist vom Auftraggeber ebenfalls zu ersetzen. Materialien, die AVC STUDIOS zur Bearbeitung übergeben werden, werden von uns in gutem Glauben bearbeitet. Für die Erfüllung der Rechte Dritter ist der Auftraggeber zuständig.
8. Rücktrittsrecht: Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten, eine Stornogebühr gemäß der im Einzelfall festgelegten Höhe zu verrechnen. Werden keine gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen, wird wie folgt verfahren: Bis 60 Tage vor Produktionsbeginn werden 30%, bis 30 Tage 60%, nach dem 30. Tag 90% des Auftragsvolumens als Stornogebühr berechnet. Es ist seitens des Auftraggebers nicht zulässig, nach erteiltem Auftrag einen anderen Kunden als Auftraggeber zu nennen, oder Teile des Auftrages zu stornieren. Dieser Fall ist einer Stornierung des Gesamtauftrages gleichzusetzen und es wird w.o. verfahren.
9. Gewährleistung: Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- u. Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Veränderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. AVC STUDIOS leisten dafür Gewähr, daß die von ihm gelieferte Software (Videofilm, DVD, File, etc.) und das dazugehörige Programm bei widmungsgemäßer Verwendung in den AVC STUDIOS bekannten technischen Umgebungen funktioniert. Es wir keine Garantie oder Gewährleistung für die Fehlfunktion fremder Soft- oder Hardware übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die bei durch ihn gelieferten Produkten und Handelswaren entstehen.
10.Geräteausfälle bei / während einer Veranstaltung sind kein Grund für eine unvollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars.
11. Datenschutz, Geheimhaltung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12. Bearbeitung von Vorlagen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle zur Bearbeitung der Vorlagen und Negative erforderlichen Markierungen, Bezeichnungen, Nachverbesserungen usw. anzubringen. Alle von AVC STUDIOS hergestellten Unterlagen zur Produktion oder Serienherstellung bleiben Eigentum der AVC STUDIOS und werden von AVC STUDIOS- jedoch ohne rechtliche Verpflichtung unsererseits, in der Regel 2 Jahre von der Erstbestellung ab gerechnet, für Nachbestellungen zur Verfügung gehalten.
13. Farben, Magnetische und Optische Speicher: Die in unseren Produkten enthaltenen Farbstoffe können sich auch mit der Zeit verändern. Bei solchen Änderungen besteht keinerlei Ersatzpflicht. Magnetische, elektronische, optische usw. Speicher reagieren auf Umwelteinflüsse. Wir sind bestrebt die Daten auf den geeignetsten Medien zu bestmöglichen Lagerbedingungen zu verwahren. Wir können jedoch für verlorene Daten weder Haftung noch Ersatz übernehmen.
14. Mängelrügen: Mängel, welche ihre Ursache in unsachgemäßer Produktion haben, werden von uns nach unserem Ermessen durch Korrektur oder durch Neuanfertigung in angemessener Frist kostenlos reguliert. Mängelrügen, die ihren Ursprung bereits in den uns zur Verfügung gestellten Original - Unterlagen haben, können nicht anerkannt werden. Es wir keine Garantie oder Gewährleistung für die Fehlfunktion fremder Soft- oder Hardware übernommen. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich vorgetragen werden Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
15. Besondere Vereinbarung: Bedingungen, die der Besteller auf seinen Anfragen oder Aufträgen vorgedruckt oder sonst wie erwähnt, erkennen wir - sofern diese mit unseren Liefer- u. Zahlungsbedingungen in Widerspruch stehen - nicht an, auch wenn denselben im einzelnen nicht widersprochen worden ist. Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeder Inanspruchnahme freizuhalten.
16. Gerätemiete: Von AVC STUDIOS werden alle Geräte voll funktionsfähig und gewartet übergeben. Alle Geräte werden mit erforderlichen Verbrauchsmaterialien wie Projektionslampen vermietet. Verbrauchsmaterial ist im Mietpreis nicht inkludiert. AVC STUDIOS übernehmen keine Gewähr und Haftung bei einem etwaigen Betriebsausfall der Geräte. Reklamationen müssen spätestens am ersten Tage nach Mietbeginn gemeldet werden. Austauschgeräte werden am üblichen Transportwege (Bahn, Post, Spedition) zugesendet. Service über diesen Wege hinaus wird nach Aufwand verrechnet und geht zu Lasten des Mieters. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, daß die Geräte nicht versichert sind und daß Verlust oder Beschädigung während des Mietzeitraumes, des Transportes, des Lagerns, etc. bis zur Rückgabe zu seinen Lasten gehen. Er hat deshalb, aus welchem Grunde auch immer in Verlust geratene Geräte zum Neuwert zu ersetzen und die Behebung für etwaige Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes erfolgen sowie Folgeschäden (zB. Mietausfälle), zu tragen. Wird der vereinbarte Mietzeitraum überschritten, so hat der Mieter für die Dauer der Überschreitung den entsprechenden Anteil der vereinbarten Miete weiter zu bezahlen. Darüber hinaus sind AVC STUDIOS berechtigt, den eventuell dadurch entstandenen Schaden, insbesondere die Kosten für eine notwendig gewordene Ersatzbeschaffung ersetzt zu erhalten. Storno: bis 10 Tage vor Mietbeginn 20% vom vereinbarten Mietpreis, bis 5 Tage: 30%, bis 2 Tage 50%, bei Mietbeginn: 75%. Spesen 100%. Kaution, Vorauszahlungen: Es steht uns frei eine Kaution, Bankbürgschaft oder eine andere Sicherheit in der Höhe des Wertes der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet die Eigentumsrechte der AVC STUDIOS zu wahren.
17. Eigentumsvorbehalt: Handel oder Nutzung mit von uns gelieferten Produkten ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht gestattet. Reklamationen oder Mängelrügen entbinden nicht von dieser Vereinbarung. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst nach Erfüllung sämtlicher von uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen auf den Käufer über. Mit der Verfügung über die noch in unseren in Eigentum stehenden Waren gehen alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Empfänger bis zur Höhe des offenen Rechnungsbetrages auf uns über. Wir können jederzeit Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Empfänger verlangen und haben Anspruch auf Auskunft über erfolgten Verkauf. Eingehende Kauferlöse sind bei Bestehen des Zahlungsverzuges uns gegenüber unverzüglich bis zur Höhe des offenen Rechnungsbetrages abzuführen und bis dahin beim Auftraggeber als weiter zu zahlende Beträge zu behandeln. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist jede andere als im ordentlichen Geschäftsverkehr erfolgende Verfügung, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung an Gläubiger und Kreditinstitute unzulässig. Sofern von dritter Seite eine Pfändung der beim Kunden befindlichen, noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt, ist dies uns unverzüglich mitzuteilen. Solange der Auftragnehmer noch Forderungen gegen den Auftraggeber hat gelten die Urheberrechte an allen Vorlagen als an den Auftragnehmer abgetreten. Dieser ist berechtigt, auch die Rechte zu verwerten, wenn der Auftraggeber fällige Forderungen bis zu einer Nachfrist von 14 Tagen nicht ausgeglichen hat und der Auftragnehmer die Absicht der Verwertung der Rechte mit der Fristsetzung angezeigt hat.
Erfüllungsort für Lieferungen: nach unseren Bedingungen. Erfüllungsort für Zahlung: Salzburg. Gerichtsstand: Salzburg (auch für Wechsel und Schecks)
18. Transport: Transport wie Post, Bote oder auch im AVC STUDIOS -Fahrzeug durch AVC STUDIOS gehen zu Lasten und Risiko des Auftraggebers.
19. Änderungen der Geschäftsbedingungen: Es gelten jeweils die aktuellen Geschäftsbedingungen zum Tag der Auftragserteilung. Die aktuelle Version der Geschäftsbedingungen befindet sich unter www.avcstudios.com, beziehungsweise steht zum download zur Verfügung.
20. Beratung: Wird ein Angebot von uns verlangt, das Beratungsleistungen beinhaltet und ist diese Beratung für die Erstellung des Anbotes bzw. zur Entscheidungsfindung des Kunden notwendig, so gilt diese Beratungsleistung auch ohne dezidiertes Auftragsschreiben als erteilter Auftrag. Die Höhe des Honorares richtet sich nach dem Aufwand und nach der Höhe des Anbotes, mindestens jedoch EUR 300,- excl. Mwst. pro Anbot.

AVC STUDIOS, Sezenweingasse 6, 5020 Salzburg
25.10.2011


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